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    EU-Trinkwasserrichtlinie

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EU-Trinkwasserrichtlinie
Neoperl ist auf die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD) vorbereitet. Lesen Sie weiter und finden Sie unten alle relevanten und aktuellen Informationen, die Sie in Ihrer Übergangsphase unterstützen.
Bei Neoperl haben wir alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um die Anforderungen der neuen Richtlinie vollständig zu erfüllen. Unser Produktportfolio wird entsprechend aktualisiert und unsere internen Prozesse entsprechend abgestimmt. Unser Team ist bestens vorbereitet, Sie während der gesamten Umstellungsphase zu unterstützen.

Was hat es mit der EU-DWD auf sich?

Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD 2020/2184) harmonisiert die Hygienevorschriften in der Europäischen Union (EU) für alle Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Sie verschärft die Anforderungen, um die Materialqualität und -sicherheit weiter zu erhöhen.
Ab dem 01. Januar 2027 können nur noch Stoffe, die in den EU-Positivlisten aufgeführt sind, neu zugelassen werden. Diese Änderung betrifft alle Hersteller von Sanitärarmaturen und anderen Produkten, die mit Trinkwasser in Berührung kommen und in die Europäische Union verkauft werden. Hier ist rechtzeitiges Handeln gefragt, da für den Verkauf von Produkten im EU‑Markt künftig eine Zertifizierung erforderlich ist – entweder national oder über die DWD.

EU-DWD: Was ändert sich?

  • Ab 1. Januar 2027: Nur Materialien, die in den › EU-Positivlisten (EUPL ) aufgeführt sind, können neu zugelassen werden.
  • Übergangsfrist bis 31. Dezember 2032: Nationale Zulassungen bleiben nur innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates gültig. Produkte, deren Materialien nicht auf den EUPL gelistet sind, in der EU nicht mehr verkauft werden.
  • Deutschland hat in Bezug auf Metalle die Übergangsfrist eingeschränkt: Ab dem 12. Januar 2028 dürfen Produkte, die mehrere gängige bleihaltige Legierungen enthalten, in Deutschland nicht mehr verkauft werden.
  • Italien hat die Übergangsfrist verkürzt: Diese tritt am 01. Januar 2031 in Kraft.

Was muss ich tun, um mich auf die EU-DWD vorzubereiten?

Was muss ich tun, wenn ich metallhaltige Produkte von Neoperl kaufe?
Bei NEOPERL Produkten, die Metalle enthalten und mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen unsere OEM Kunden jetzt handeln, da diese Materialien ab 01 Januar 2027 nicht mehr in den EU-Positivlisten aufgeführt sein werden.
Für Adapter, Strahlregler (ausgenommen Innenteile), Rückflussverhinderer, Umsteller, Mengenregler, Durchflussregler, Schläuche, Mengenregler und Kugelgelenke haben wir neue Artikelnummern mit EU-DWD-konformen Werkstoffen (wo immer möglich CW510L) definiert und sie auf die EU-Positivlisten aufnehmen lassen. Für Schlauchprodukte werden in Absprache mit unseren Kunden konforme Materialoptionen (CW510L, CW724R, AISI 304, AISI 316) definiert.
Darüber hinaus wurden alle weiteren relevanten Materialien, die in den betroffenen NEOPERL Produkten verwendet werden einschließlich Dichtungen und Kunststoffen vollständig überprüft und sind in den Positivlisten der EU aufgeführt.
Was muss ich tun, wenn ich Produkte aus Kunststoff von Neoperl kaufe?
Für NEOPERL Produkte, die Kunststoffe enthalten und mit Trinkwasser in Berührung kommen, sind keine Maßnahmen seitens des Herstellers erforderlich. Die Werkstoffe dieser Produkte sind bereits EU-DWD-konform: Strahlregler (Innenteile), Rückflussverhinderer, Easy Push Umsteller, Mengenregler, FSG-Ventilkartuschen, Filter und die › WATERTRAIN innenliegende Wasserführung.
Wir haben damit begonnen, die Produktionsplanung unserer Komponenten voranzutreiben, mit dem Ziel, dass die Produkte innerhalb der nächsten Monate bestellbereit sind. Für eine detaillierte Planung › setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Unsere Expertise und weitere Unterstützung

Als Ihr zuverlässiger Partner unterstützen wir Sie mit verschiedenen Instrumenten wie beispielsweise einem Zeitplan zur Rückrechnung und Ermittlung des Startdatums der Umstellung sowie mit Listen, die Querverweise von alten auf neue Artikelnummern beinhalten. › Bitte kontaktieren Sie uns, um mögliche Vorgehensweisen zu besprechen.
Solide Basis: Vorhandene KTW-BWGL-Zulassungen
Viele unserer Produkte verfügen bereits über KTW-BWGL-Zulassungen, die eine wesentliche Grundlage für die DWD-Zertifizierung sind. Daher sind wir zuversichtlich, dass unsere Produkte alle künftigen Anforderungen erfüllen werden.
Frühzeitiger Zugang zu akkreditierten Prüfungen
Wir stehen bereits in enger Abstimmung mit akkreditierten Laboratorien, um einen priorisierten Zugang zu Prüfkapazitäten zu sichern. Unser Ziel ist es, als eines der ersten Unternehmen eine vollumfängliche DWD‑Zulassung zu erhalten, sobald die Direktive vollständig in Kraft tritt.

Recap: Was muss ich tun, um die Einhaltung der EU-DWD zu gewährleisten?

Kurz gesagt: Sie müssen jetzt handeln! Die bevorstehenden regulatorischen Änderungen erfordern rechtzeitige Planung und Umsetzung auf Seiten der Hersteller. Nicht zu handeln würde bedeuten, dass bis 2032 keine neuen Produkte mehr zugelassen und auf dem Markt verkauft werden können. Um bis 2032 flexibel zu bleiben, ist sofortiges Handeln gefragt:
  1. Prüfen Sie, ob Sie Produkte in den europäischen Markt verkaufen: Die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2032 erlaubt es, dass Materialien mit nationalen Zulassungen (die vor Ende 2026 erteilt wurden) gültig bleiben, allerdings nur innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates. Deutschland geht noch weiter: Ab dem 12. Januar 2028 werden mehrere gängige bleihaltige Legierungen in neuen Produkten nicht mehr zugelassen. Für Italien ist die nationale Frist der 01 Januar 2031.
  2. Überprüfen Sie Ihre Materialstücklisten (BOM) der betroffenen Produkte: Ab dem 01. Januar 2027 können nur noch die in den EU-Positivlisten (EUPL) aufgeführten Materialien neu zugelassen werden. Wenn Sie jetzt konforme Produktalternativen (EUPL) in Ihrer Stückliste aufführen, halten Sie sich alle Optionen offen: Sie können jederzeit auf konforme Komponenten umsteigen, ohne eine neue Zulassung zu benötigen.
Während Neoperl durch Know‑how, Beratung und DWD‑konforme Produkten unterstützt, liegt die strategische Planung und Umstellung weiterhin in der Verantwortung unserer Kunden.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Strategie zu definieren, interne Schritte einzuleiten und Ihre Produktkonformität sicherzustellen.

Erfahren Sie mehr über die EU-DWD

Unter folgendem Link der › ECHA (Europäische Chemikalienagentur) finden Sie weitere Informationen über die Umstellung.

Beginnen Sie noch heute mit der Umstellung! Kontaktieren Sie Ihren Neoperl Kontakt oder senden Sie eine E-Mail an: