• Hersteller
  • Handel
  • Verbraucher
  • Neoperl Gruppe
  • Kontakt
  • Blog
Follow us
  • Hersteller
  • › Produkte
  • › Branchen
  • › Servicebereich
  • Handel
  • › Produkte
  • › Servicebereich
  • Verbraucher
  • › Wassersparrechner
  • Neoperl Gruppe
  • › Über uns
  • › Produkte
  • › Wassersparen
  • › Nachhaltigkeit
  • › Karriere
  • › Media
© Neoperl Group AG 2025
  • › Impressum
  • › Nutzungsbedingungen
  • › Datenschutzseite
  • EU-DWD

    EU-Trinkwasserrichtlinie

Global
Hersteller
Servicebereich
EU-Trinkwasserrichtlinie
Neoperl ist auf die EU-Trinkwasserrichtlinie vorbereitet und Ihr Partner für einen reibungslosen Übergang. Lesen Sie weiter und finden Sie unten alle relevanten und aktuellen Informationen.

Neoperl bereitet sich auf den Übergang vor

Bei Neoperl haben wir alle notwendigen Schritte unternommen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Unser Produktportfolio wird derzeit angepasst, unsere Prozesse sind abgestimmt, und unser Team ist darauf vorbereitet, Sie in jeder Phase der Umstellung zu begleiten.
Die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-DWD 2020/2184) harmonisiert EU-weit die Hygienevorschriften für alle Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Sie führt strengere Anforderungen ein, um ein höheres Maß an Sicherheit und Qualität für diese Materialien zu gewährleisten.
Ab dem 1. Januar 2027 können nur noch Stoffe, die in den Positivlisten der EU aufgeführt sind, neu zugelassen werden. Diese Änderung betrifft jeden Hersteller von Sanitärarmaturen - und erfordert rechtzeitiges Handeln, da der Verkauf von Produkten auf dem EU-Markt eine Zertifizierung erfordert, entweder noch auf nationaler Ebene oder durch den DWD.
  • Ab 1. Januar 2027: Nur Materialien, die in den › EU-Positivlisten (EUPL ) aufgeführt sind, können neu zugelassen werden.
  • Übergangsfrist bis 31. Dezember 2032: Nationale Zulassungen bleiben nur innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates gültig.
  • Deutschland-spezifisch: Ab dem 11. Januar 2028 dürfen Produkte, die mehrere gängige bleihaltige Legierungen enthalten, in Deutschland nicht mehr verkauft werden.
  • Alle relevanten Materialien (einschließlich Dichtungen und Kunststoffen) in unseren Kern- und Schlauchprodukten werden derzeit abschließend geprüft und sind auf den Positivlisten der EU aufgeführt.
  • Wir sind bereits in Gesprächen mit akkreditierten Laboratorien, um uns vorrangige Prüfplätze zu sichern. Unser Ziel ist es, zu den ersten Unternehmen zu gehören, die eine vollständige DWD-Zulassung erhalten, sobald der Rahmen vollständig in Kraft ist.
  • Unser Kernportfolio ist auf dem besten Weg, DWD-fähig zu werden. Wir arbeiten intensiv daran, dies zu erreichen.
  • Für Schlauchprodukte bieten wir bereits konforme Materialoptionen zur Auswahl an.
  • Die überwiegende Mehrheit unserer Komponenten verfügt bereits über KTW-BWGL-Zulassungen - die wesentliche Grundlage für die DWD-Zertifizierung. Da diese Grundlagen die Basis für die anstehenden EU-DWD-Hygienebewertungen bilden, sind wir zuversichtlich, dass unsere Produkte alle zukünftigen Anforderungen erfüllen werden.
Unter folgendem Link der › ECHA (Europäische Chemikalienagentur) finden Sie detaillierte Informationen über die Umstellung.
Beginnen Sie noch heute mit der Umstellung undwenden Sie sich an Ihren Neoperl-Vertreter, um die Einhaltung der Vorschriften und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.